Man kann sich bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf als Geldauflagenempfänger registrieren, sofern man eine gemeinnützige Organisation ist. Meist werden „sachbezogene“ Geldauflagen von Gerichten ausgesprochen, z.B. an Verkehrswacht, Ärzte ohne Grenzen, Opferhilfeeinrichtungen, Rettungsdienste, Behindertenwerkstätten etc. Was liegt da näher, als bei „Computerverbrechen“ einem gemeinnützigen Verein wie wir es sind, etwas zukommen zu lassen?